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Die Immobiliensteuererklärung bis Ende Januar

von Izabella Ewa Cech 6. Februar 2012
 
Mit dem Gesetz vom 16. September 2011, über die Abschaffung einiger Pflichten für Bürger und Unternehmen o redukcji niektorych obowiazkow dla obywateli i przedsiebiorcow (Dz.U. nr 232, Pos. 1378) wurden Erleichterungen für juristischen Personen im Bereich der Immobiliensteuer eingeführt. Das Gesetz vom 16. September führt einige Novellen für das Gesetz über Immobiliensteuer vom 12. Januar 1991 über die lokalen Steuer und Abgaben (Dz. U. von 2010 Nr. 95, Pos. 613 mit Änderungen) ein. Nach den geänderten Vorschriften des. Art. 6. Abs. 9 mussten juristischen Personen bis zu dem 15. Januar jeden Jahres ihre Immobiliensteuererklärungen abgeben, die Immobiliensteuer berechnen und bezahlen. 
 
Wortzeichen im Artikel: 3247

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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