![]() |
|
| Home Aktuelles Wirtschaft Steuer Recht Kontakt Abonnement Impressum |
Der polnische Fiskus überprüft Allegro
von Renata Kamińska 6. Februar 2012
Wie viele Steuer über Allegro, das größte Internetportal in Polen, nicht bezahlt wird, kann man nur schätzen. Seit 2007 sucht der polnische Fiskus nach illegalen Händlern, die sich als Privatpersonen anmelden und ihre Waren in großen Mengen, wie ein Gewerbetreibender, verkaufen. Am 30. Dezember hat die Oberfinanzdirektion in Wroclaw eine Ausschreibung für ein Programm verkündet, das die Auktionen auf der Internetplattform ganz genau analysieren und überwachen könnte. Bis zu dem 9. Januar konnten die IT-Firmen ihre Angebote bei dem Fiskus abgeben. Als eine Voraussetzung für den Gewinn müssen folgende Daten überwacht und untersucht werden: - ID- der Auktion, - ID des Verkäufers und sein Tarnname - Seite- über mich (hier müssen oder können sich die Verkäufer vorstellen und über sich schreiben) - Verkäufer Zahl der verkauften Waren, Zahl der Steigerungen, und die Zahl der zum Verkauf gestellten Waren insgesamt - Angaben zur Bankverbindung – Kontodaten oder Firmendaten, die dem Verkäufer als Konto zur Verfügung gestellt wurden. Zusätzlich will der Fiskus wissen, wie war der Ausgangspreis, wie hoch ist der Preis gegangen, wie hoch war der Preis bei der Möglichkeit „jetzt kaufen“ oder „sofort kaufen“. Auch die Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse interessiert den Fiskus. Den Fiskus interessiert ebenfalls die Art und Weise der Zustellung von Waren. Geht es über einen Paketanbieter oder über die Polnische Post. Bei den Kurierfirmen werden bestimmt verstärkte Kontrollen durchgeführt, nicht um Paketdienste zu überprüfen, sondern um den Verkäufer zu schnappen und denen nachzuweisen, dass er seine Waren in Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausführt. Neben Allegro kann man in Polen auch über andere Internetportale seine Waren verkaufen, z.B. gratka.pl oder tablica.pl., alle diese Aktionsportale werden unter der Beobachtung und Analyse des Finanzamtes stehen. Wichtig ist, dass nach dem polnischen Recht nur der Verkauf von Eigenwaren erlaubt ist, wenn diese Waren länger als 6 Monaten sich im Besitz des Verkäufers befunden haben. dabei muss er nachweisen, dass die Waren nicht zu dem Zwecken des weiteren Verkaufs gekauft wurden. Die Auktionsportale werden schon seit Jahren von den Steuerbehörden in anderen Ländern überwacht, diese Instrumente erlaubt nicht nur Überwachung, sondern auch schnelle Datenübertragung an die Kollegen, die im Ausland den Steuersünder finden wollen. Der gemeinsame Erfahrungs- und Datenaustausch der Behörden findet schon seit Jahren statt. Obwohl die Steuerpflichtigen noch nichts wissen. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte Veröffentlichungslizenz
Mehr Informationen:
Finanzen Steuer Finanzamt Steuererklärung Steuerrecht Steuergesetz Einkommensteuer Mehrwertsteuer Steuerpflicht
In diesem Thema:
|
![]() |
Polen News Anmeldung TAGs
|
|||||||||||||
![]() |
||
| © Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012 | ||