Mehrwertsteuerbefreiung – Mitteilung bis zu dem 15. Januar
von Izabella Ewa Cech 10. Januar 2010
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Die deutsche Kleinunternehmensregelung besagt, dass Unternehmen den Umsatz von 17.500 EUR nicht überschritten haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden. In Polen bedeutet die Kleinunternehmensregelung was ganz anderes. Diese Regelung heißt in Polen Umsatzsteuerbefreiungsregelung.
Wortzeichen im Artikel: 7041
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