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Über Besteuerungswahl muss das Finanzamt benachrichtigt werden
Über Besteuerungswahl muss das Finanzamt benachrichtigt werden
von Renata Kamińska 18. Januar 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Das polnische Gesetz über Einkommensteuer verpflichtet die Steuerpflichtigen zu einigen verwaltungstechnischen Tätigkeiten. Diese sind z.B. mit der Besteuerungswahl verbunden. Sowohl Unternehmen als auch Personen, die Einnahmen aus der Vermietung oder selbständiger Tätigkeit der sog. Freiberufen erbringen, können entscheiden, nach welchen Regeln sie die Einkommensteuer bezahlen wollen. Diese Entscheidung müssen die Steuerpflichtigen immer bis zum 20. Januar des laufenden Jahres treffen. Wortzeichen im Artikel: 5338
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