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Die Pauschalsteuerjahreserklärung bis Ende Januar

von Izabella Ewa Cech 25. Januar 2010
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Diese Unternehmen und Personen, die die Besteuerung in Pauschalform der Einkommensteuer auf einige Einkünfte der natürlichen Personen nutzen, müssen bis zu dem 31. Januar ihre Jahressteuererklärung für Pauschalsteuer dem zuständigen Finanzamt abgeben. Da der 31. Januar dieses Jahres am Sonntag einen freien Tag fällt, wird die Frist auf den 1. Februar dieses Jahres verlängert.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3900

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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