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Der Fiskus prüft die Fiskalkassen

von Izabella Ewa Cech, Ewa Kamińska 21. Februar 2010
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Die Pflicht eine Registrierkasse einzurichten, hat jedes Unternehmen, das Waren und Leistungen an natürlichen Personen verkauft und über 40.000 PLN Umsatz mit diesen Personen im Jahr erbracht hat. Ausgenommen sind einige freie Berufe wie Ärzte, Anwälte, Krankenschwestern, Lehrer u.s.w. die in der Verordnung des Finanzministers aufgelistet sind. Einige Unternehmen, die z.B. in der IT-Branche Leistungen an natürlichen Personen erbringen, müssen von Anfang an eine Registrierkasse, anders in Polen genannte Fiskalkasse, bei sich einrichten. Eine Fiskalkasse, im Gegensatz zu einer deutschen Registrierkasse, muss eine Festplatte installiert haben, die den gesamten Vorgang speichert und jederzeit aufgerufen werden kann. Im Reisegewerbe und diese Unternehmen, die nur zu Ferienzeiten arbeiten, müssen eine Registrierkasse, wenn sie Leistungen an natürliche Personen erbringen, bei sich tragen und jeden Umsatz inn die Kasse eingeben. Auch die Taxifahrer mussten solche Kassen nach langen Kämpfen und Protesten installieren. Der Fiskus blieb hart.  
 
Wortzeichen im Artikel: 5694

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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