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Steuer / Urteile

Die EuGH bestraft Polen – Hoffnung für den Gelegenheitsverkehr

von Izabella Ewa Cech 11. Mai 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Obwohl Polen im Oktober 2009 die Gesetzänderungen in der Mehrwertsteuer für Omnibusse im Gelegenheitsverkehr geändert hat, wurden mit der Finanzministerdurchführungsverordnung vom Dezember 2009 die alten Regeln wieder eingeführt. Die EU-Kommission hatte schon im September 2009 angekündigt gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu wollen. Mit der geplanten Gesetzänderung wurde es jedoch nicht weiter verfolgt. Nachdem Polen die Durchführungsverordnung bekannt gegeben hatte, wurde von der EU-Kommission die Klage wieder aktiviert. Am 6. Mai hat das Europäische Gerichtshof erklärt, Polen hat gegen die 112/2006 EU-Richtlinie des gemeinsames Mehrwertsteuersystem verstoßen, in dem Polen für den Gelegenheitsverkehr die Bemessungsgrundlage von 285 PLN (ca. 70 EUR) pro Person eingeführt hat, multipliziert mit dem 7% Steuersatz . Diese Pauschalberechnung der Mehrwertsteuer für Gelegenheitsverkehr behindert den ausländischen Reiseveranstalter sich auf dem Gebiet Polens, um die Mehrwertsteuerrückerstattung zu bewerben oder am Vorsteuerabzugsverfahren teilzunehmen.  
 
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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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