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Medizinische Abonnemente für Arbeitnehmer unterliegen der Besteuerung
Medizinische Abonnemente für Arbeitnehmer unterliegen der Besteuerung
von Izabella Ewa Cech 13. Juni 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Seit einigen Jahren streiten sich die Unternehmen mit dem Fiskus über die zusätzliche medizinische Vorsorge für Arbeitnehmer. Oft ist das ein zusätzlicher Bonus, wenn man sich um einen Arbeitsplatz bei der Firma bewirbt. Die Unternehmen haben mit den privaten Ärzten Verträge abgeschlossen und Arbeitnehmer konnten bessere medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Alles wäre so schön wenn nicht wieder der Fiskus käme und die Hand nach der Steuer ausstreckt. Diese zusätzliche medizinische Leistungen waren meistens von der Einkommensteuer befreit und der Wert dieser Leistung, als Sachleistung oder auch geldwerter Vorteil, sollte in der Jahressteuerinformation des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Da die Rechtslage nicht eindeutig war, haben die Unternehmen solche Leistungen als nach dem Arbeitsrecht Pflichtleistungen für Mitarbeiter betrachtet und weder Steuer abgeführt, noch bei der Steuererklärung des Arbeitnehmers ausgewiesen. Danach kam wie immer der Fiskus und wollte sofort die Steuer kassieren. Die Unternehmen haben sich gewehrt, manchmal haben sie gewonnen und manchmal verloren. Je nach der Laune oder aus dem Bauch heraus haben die Gerichte entschieden und die Urteile gesprochen. Da die Urteile unterschiedliche Entscheidungen beinhaltet haben, wurde eine offizielle Anfrage vor dem obersten Verwaltungsgericht Naczelny Sad Administracyjny NSA, um die Auslegung der Vorschriften über ein medizinisches Abonnement gestellt. Am 24. Mai dieses Jahres wurde von der Finanzkammer des obersten Verwaltungsgerichts NSA die Auslegung der Vorschriften über medizinische Abonnement für die Mitarbeiter getroffen. Wortzeichen im Artikel: 5350
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