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Steuer / Urteile

Die Frauen müssen nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten

von Izabella Ewa Cech 18. Juli 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Der beim Flugzeugunglück bei Smolensk verstorbene Beauftragte für Bürgerechte Janusz Kochanowski hatte vor dem polnischen Verfassungstribunal eine Klage wegen der Diskriminierung von Frauen bei dem Pensionsalter und deren Anspruch auf Pensionsgeld eingereicht. Nach den polnischen Rentengesetzen erreichen die Frauen das Pensionsalter mit 60 Jahren, die Männer mit 65 Jahren. Erst nach dem Überschreiten der Altersgrenze können diese Personen ruhig in den Pensionsalter übergehen. Das hat dem Bürgerrechtler Kochanowski nicht gefallen und nach seiner Auslegung konnten Frauen kein entsprechendes ausreichendes Pensionsgeld bekommen. Hätten sie 5 Jahre länger, wie die Männer, gearbeitet, könnten sie die gleichen Rechten und das gleiche Pensionsgeld erhalten . Er wollte nachweisen, dass solche Maßnahmen, die im Gesetz vom 17.Dezember 1998 über Renten und Pensionsgeld aus dem Renten und Pensionsfond der Versicherungsanstalt im Art. 24 geregelte abweichende Regeln für Männer und Frauen, diskriminierend sind.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4790

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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