Lagerleistungen sind nicht mit der Immobilie verbunden
von Izabella Ewa Cech 20. Dezember 2010
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Eine polnische GmbH, also sp. z o.o. hat an dem Finanzminister einen Antrag, um eine verbindliche Auskunft, gestellt. In der an den Finanzminister gestellte Frage hatte die Gesellschaft sich nach dem Problem der Lagerleistungen erkundigt. Das Problem betraf den Besteuerungsort für die Mehrwertsteuer auf Lagerleistungen, die Beförderung der Waren dieser Lagerleistungen und das Umschlagen der Waren für einen ausländischen Verhandlungspartner.
Wortzeichen im Artikel: 3934
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