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Steuer / Urteile

Für die Definition Herzinfarkt wurde ein Versicherer bestraft

von Renata Kaminska 27.Dezember 2010
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Der polnische Versicherungsriese PZU hat Verträge für Lebensversicherung auf dem Markt in Polen abgeschlossen. Diese Versicherungsverträge wurden von dem polnischen Antimonopolamt UOKiK Amt für Verbraucher- und Konkurrenzschutz unter die Lupe genommen. Nach langem Verfahren wurde die Entscheidung getroffen und der polnische Versicherer wurde mit einer Geldstrafe von ca. 4 Mio. PLN (ca. 1 Mio.€) belegt. Seit 2007 bot der Versicherungsriese PZU die Lebensversicherungen auf dem Markt mit einer geänderten Klausel, einer neuer Definition für Herzinfarkt, an. Viele Verbraucher haben sich bei dem Amt UOKIK wegen diese Klauseln beklagt. Besonders streitig waren die Bedingungen, die eine  
 
Wortzeichen im Artikel: 3429

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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