Eine verbindliche Auslegung darf auch gegen EU-Recht verstoßen
von Izabella Ewa Cech 7. Februar 2011
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Mit so einem Urteil hat eine polnische Aktien Gesellschaft nicht gerechnet. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Gliwice hat ein Urteil in der Sache einer verbindlichen Auslegung des polnischen Finanzamtes ausgesprochen, hat das Amt in Schutz genommen und deren Endscheidung bestätigt.
Eine Aktiengesellschaft in Liquidierung hat von dem Finanzminister eine verbindliche Auslegung der polnischen Vorschriften über Akzisesteuer beantragt. In dem eingereichten Antrag wies die Gesellschaft darauf hin, dass die zur eigenen Produktion verbrauchte Energie der polnischen Akzisesteuer, nach den Vorschriften der EU-Richtlinie 2003/96/WE vom 27. Oktober 2003, nicht unterliegt.
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