EU-Kommission erhebt eine Klage gegen Polen
von Renata Kamińska 14. Februar 2011
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Im letzten Jahr hatte der Europäisches Gerichtshof EUGh gegen Polen ein Urteil, betreffend der Mehrwertsteuer im Bereich der Personenbeförderung, verhängt. Die damalige polnische Regelung hat am meisten die Busunternehmen betroffen, die nach Polen mit Reisgruppen gefahren waren. Viele Busunternehmen finden die damalige Regelungen viel günstiger und einfacher als die neuen, nach dem das EU-Gericht entscheiden hat. Seit dem 1. Januar 2011 gelten die neuen Regelungen für alle Busunternehmen, die Richtung Polen Personen befördern.
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