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Steuer / Urteile

Die Auszahlung des Geldes einer im Ausland ansässiger Person ohne Quellensteuer

von Izabella Ewa Cech 25. Juli 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Das Problem der Quellensteuer bei der Bezahlung für im Ausland erbrachte Leistungen, ist es immer ein Problem. Sowohl das Körperschaftsteuergesetz als auch das Einkommensteuergesetz verpflichten bei der Vergütung für die erbrachten Leistungen eine Quellensteuer zu erheben. Dem Problem musste sich eine Gesellschaft, eine GmbH, stellen, die einen in Monaco ansässigen Bürger mit der Analyse der Trends auf dem IT-Markt beauftragt hat, um einen Bericht für die Firma zu erstellen. Der Mitarbeiter war nie in Polen und war nie in der Firma persönlich erschienen. Die Kontakte mit der Firma wurden entweder per Telefon oder per Internet aufgenommen. Die Leistung ist im Ausland komplett erbracht worden und sollte theoretisch nicht unter diese Quellensteuerregelung fallen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4071

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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