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Ein aus dem Ausland gebrachter PKW wird immer ein PKW bleiben, auch bei einer LKW-Zulassung
Ein aus dem Ausland gebrachter PKW wird immer ein PKW bleiben, auch bei einer LKW-Zulassung
von Izabella Ewa Cech 6. September 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Ein ewiges Problem von polnischen Unternehmen, die einen PKW aus dem Ausland bringen, umbauen lassen und als LKW für Warentransporte verwenden wollen, sind die Zulassungsvorschriften. Nach dem Gesetz über Akzisesteuer vom 6. Dezember 2008 unterliegen alle Personenkraftwagen, die nach Polen nach dem Akzisesteuergesetz des Art. 100 Abs. 1 eingeführt werden, der Akzise. Als Personenkraftwagen werden nach dem Art. 100 Abs. 4 alle mechanischen Fahrzeuge, welche nach dem Zolltarif unter 8703 oder als Kombiwagen unter 8702 fallen, die sowohl für Beförderung von Personen und Waren geeignet sind, behandelt. Wortzeichen im Artikel: 3896
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