Newsletter-polen.de  
Newsletter-polen.de » Steuer » Urteile » PKW als Betriebsausgaben, erst wenn die Evidenzen geführt werden
 
Steuer / Urteile

PKW als Betriebsausgaben, erst wenn die Evidenzen geführt werden

von Izabella Ewa Cech 03. Oktober 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Die Bürokratie wurde vom Preußen erfunden, jedoch Polen haben sie gemeistert und gehören zu den führenden Bürokraten in Europa. Theoretisch wurden Vereinfachungen für Unternehmen eingeführt, dann stellte sich heraus, dass die Bürokratie immer noch ein Steckenpferd im Rechnung- und Steuerwesen versteckt haben. Um von den steuerlichen Begünstigungen zu genießen, auch wenn es um einfache Betriebsausgaben handelt, müssen die korrekt und vollständig nachgewiesen werden. Darüber konnte sich letztens eine Gesellschaft überzeugen. Sie hat an den Finanzminister eine Anfrage, um eine verbindliche Auslegung der Vorschriften gestellt. In dem Antrag wurde eine Frage betreffend Kostennachweise eines PKWs, der für die Firmenzwecken genutzt wird. Geschäftspartner, der den Wagen vermietet, werden die Kosten wie Kraftstoff, Versicherung Wartung u.a. erstattet. Die Firma wollte dabei wissen, ob die Kosten, die dem Mieter rückerstattet werden, gesondert nachgewiesen werden müssen, oder reicht nur der Mietvertrag für den Wagen. Nach der Meinung des Unternehmens brauchte die Firma keinen konkreten Nachweis sondern als Nachwies gilt der Vertrag.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3431

Um den vollen Zugang zu dem Artikel zu gelangen, müssen Sie angemeldet werden

E-mail:  
Passwort:  

Haben Sie kein Konto? Melden Sie sich an, die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Zugang zu dem vollen Inhalt von Polen News und Bonusmaterial.

Wenn Sie unseren Service weiterhin in gewohnter Weise nutzen wollen, müssen Sie sich als Abonnent registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Share | |

In diesem Thema:

 
Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
Inhalt
Archiv
 
Anmeldung
 
 
TAGs

Money.pl - Kliknij po wiêcej
24 maja 2012
¬ród³o: MeteoGroup
 
© Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012