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Steuer / Urteile

Das Warenzeichen kann erst nach dem Bescheid vom Patentamt abgeschrieben werden

von Izabella Ewa Cech 07.März 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Das polnische oberste Verwaltungsgericht Naczelny Sad Administracyjny NSA hat im Streit zwischen einem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt im Bereich der Abschreibung auf Warenzeichen zugunsten vom Finanzamt entschieden. Während der Steuerkontrolle hat das Finanzamt der Firma B sp. z .o.o vorgeworfen, die Höhe des Verlustes für das Jahr 2005 nicht korrekt ermittelt zu haben. Die Verlusten wurden der Meinung das Finanzamtes nach durch die falsch angerechnete Abschreibung auf Warenzeichen, immaterielle Werte, verursacht. Die Firma B hat die Amortisation des Warenzeichens, als immaterielle Werte ab dem 01. Januar 2005 als Aufwendungen in ihren Bücher gebucht und dadurch die Steuerbemessungsgrundlage falsch ermittelt.  
 
Wortzeichen im Artikel: 7760

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