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Kann die uneingeschränkte EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit den Pflegekräftemangel kompensieren?
Kann die uneingeschränkte EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit den Pflegekräftemangel kompensieren?
von Björn Hensel 28. Februar 2011
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Nach letzten Informationen von Experten geht man davon aus, dass in Deutschland 90 000 osteuropäische Pflegekräfte mehr oder weniger legal einer Tätigkeit nachgehen. Bei den Arbeitsverhältnissen gibt es zwei verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten, eine Selbständigkeit oder als Mitarbeiter einer Arbeitsvermittlung. Hauptsächlich aus Polen stammen die Arbeitskräfte, da der Reiseweg für viele sehr kurz ist. Der größte Teil der Arbeitsverhältnisse sind illegal, da durch eine „Scheinselbständigkeit“ mit einem Auftraggeber gegen geltendes Recht verstoßen wird. Die angestellten Pflegekräfte verstoßen ebenfalls gegen geltendes Recht, da sie ihre Sozialabgaben in Deutschland entrichten müssen. Der Lohn bzw. das Honorar beträgt bis zu 1 200 €, aber die meisten erhalten nur einen Betrag von 500 bis 600 €. Es gibt Fälle, bei denen deutsche Auftraggeber rund 12 000 €, nach einer Überprüfung durch den Zoll wegen illegaler Beschäftigung, an die Sozialkassen nachzahlen mussten. Eine große Konkurrenz für diese Pflegekräfte entsteht gerade in Deutschland. Es bilden sich private Pflegeeinrichtungen heraus, in denen weniger pflegebedürftige Personen versorgt werden, zu Unterbringungskosten von höchstens 1 600 €. Für die gepflegten Personen sind alle relevanten Merkmale eines Pflegeheimes vorhanden. Ob 24 Stunden Betreuung, Freizeitgestaltung oder medizinische Versorgung alles findet man in guter Qualität vor. Ob die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Entlastung bringen wird ist zu bezweifeln, da die arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht wegfallen. Darüber werden oft die Personen aus Osteuropa nicht oder falsch informiert. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchte Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte eine Veröffentlichungslizenz.
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