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Regierungshilfe für Kreditnehmer
von Ewa Kaminska 22. Mai 2009
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Die Krise ist zwar in Polen nicht so stark zu spüren, wie in Deutschland oder Amerika, trotzdem will die Regierung den Bürger in diesen schwierigen Zeiten helfen. Opel hat schon Entlassungen angeordnet und 200 Personen stehen schon auf der Straße. Auch die Werften in Stettin (Szczecin), Gdingen (Gdynia) und Danzig (Gdansk) wurden wegen Verkaufs geschlossen und die Mitarbeiter sind ohne Arbeit. Dazu kommen schlechte Nachrichten aus anderen Branchen. Die Agora Gruppe (Medien) will auch einen großen Teil seiner Arbeitnehmer (ca. 7oo Personen) entlassen. Rzeczpospolita hat sogar angegeben, dass eine der größten Firmen Polens, Orlen, ca. 600-800 Mitarbeiter los werden möchte . Wegen der steigenden Arbeitslosenzahlen (April 2009 11%) sucht die Regierung Alternativen, um jungen Familien aus der Patsche zu helfen. Viele junge Menschen haben in den Jahren 2004-2008 Hypothekenkredite für ein Haus oder eine Wohnung genommen und sind jetzt in die Welle der Entlassungen oder Gehaltskürzungen geraten und haben jetzt Probleme ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Nach vielen Protesten gegen Banken, die während der Krise ihre Kasse auffüllen wollen und verschiede Tricks anwenden, um den Kreditnehmer das Leben schwer zu machen, hat sich sogar die polnische Regierung eingemischt. Zuerst hat das Amt für Verbraucherschutz (UOKiK) gegen einigen Banken Klagen eingereicht und am 19. Mai beschloss die Regierung für Bedürftige Kredithilfe zu leisten. Das neue Gesetz sollte noch im Sommer im Parlament verabschiedet werden. Nach den Regierungsplänen wird vom Staat die Zahlung der Hypothekenkrediten übernommen in der Höhe bis 1.200 PLN monatlich, inklusiv Zinsen. Um solche Staathilfe zu erlangen müssen die Bedürftigen auch Bedingungen erfüllen. Vor allem müssen sie als Arbeitslose beim Arbeitsamt gemeldet sein und auch Arbeitslosengeld beziehen. Nur diese Personen können auf solche Sozialhilfe rechnen. Den Antrag werden auch diese Personen stellen können, die ihre Arbeit seit dem 1. Juli 2008 verloren haben Zu den begünstigten Personen werden auch die Einzelunternehmer gehören, die keine Mitarbeiter beschäftigt haben und sich als Arbeitslose angemeldet haben, mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch Ehepaare können sich um die Hilfe bewerben, wenn einer von ihnen die Arbeit verloren hat und Arbeitslosengeld bezieht. Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2010 beim Arbeitsamt gestellt werden. Für diese Hilfe wird das Geld vom Arbeitsfond, dessen Aufgabe es ist die Folgen der Arbeitslosigkeit zu mindern, verwendet. 12 Monate lang werden Betroffenen mit dem Geld versorgt. Danach müssen sie die Zahlungen wieder alleine übernehmen. Jeder Hilfsbedürftige wird das Geld zinslos zurückzahlen müssen . Die Rückzahlung wird schon zwei Jahren nach der letzten Ratezahlung fällig und bis zu 8 Jahre in günstigen Raten zurückgezahlt. Von der technischen Seite wird den Geldtransfer die Bank Gospodarki Krajowej übernehmen. Damit die Kreditnehmer ihre Wohnbesitze behalten können, wird das Hilfeprogramm in Form eines Gesetzes vorbereitet und verabschiedet.
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