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Das Mindestgehalt für das Jahr 2012

von Renata Kamińska 9. Januar 2012
Das Mindestgehalt für das Jahr 2012

Nach den heftigen Diskussionen der Drei-Seitigen- Kommission (Regierung – Arbeitgeber und Gewerkschaften) hat die polnische Regierung das Mindestgehalt für das Jahr 2012 beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2012 dürfen die Arbeitnehmer nicht weniger als 1 500 PLN monatlich verdienen. Dieser Betrag ist der Brutto-Betrag. Von dem Betrag werden Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für Arbeitsunfähigkeit, Beiträge für den Krankenlohn während einer Krankheit und Krankenkassenbeitrag abgezogen. Nicht zu vergessen die Steuer. Insgesamt werden über 30% des Gehalts abgezogen und rund 2/3 werden dem Arbeitnehmer ausgezahlt.

Die Höhe der Versicherungsbeträge in Polen

Bezeichnung

Belasten den Arbeitgeber

Belasten den Arbeitnehmer

Pensionsgeldversicherung

9,75%

9,75%

Rentenversicherung (Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls)

4,5%

Ab dem 01.02.2012 6%

1,5%

Versicherung für die Entlohnung infolge einer Krankheit

-

2,45%

Krankenkassenbeitrag

-

9%, jedoch von der Steuer werden nur 7,75% abgezogen, 1,25%muss der Arbeitnehmer alleine bezahlen

Unfallversicherung

Von 1,67 bis zu 3,40% gestaffelt je nach dem Unfallrisiko

-

Arbeitsfond

2,45%

 

Garantiefond der Arbeitsleistungen

0,10%

-

Insgesamt

Von 18,47% bis 21,7%

22,7% davon direkt Belastung des Arbeitnehmers 12,5%

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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