Das Mindestgehalt für das Jahr 2012
von Renata Kamińska 9. Januar 2012
Nach den heftigen Diskussionen der Drei-Seitigen- Kommission (Regierung – Arbeitgeber und Gewerkschaften) hat die polnische Regierung das Mindestgehalt für das Jahr 2012 beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2012 dürfen die Arbeitnehmer nicht weniger als 1 500 PLN monatlich verdienen. Dieser Betrag ist der Brutto-Betrag. Von dem Betrag werden Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für Arbeitsunfähigkeit, Beiträge für den Krankenlohn während einer Krankheit und Krankenkassenbeitrag abgezogen. Nicht zu vergessen die Steuer. Insgesamt werden über 30% des Gehalts abgezogen und rund 2/3 werden dem Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die Höhe der Versicherungsbeträge in Polen
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Bezeichnung
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Belasten den Arbeitgeber
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Belasten den Arbeitnehmer
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Pensionsgeldversicherung
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9,75%
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9,75%
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Rentenversicherung (Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls)
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4,5%
Ab dem 01.02.2012 6%
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1,5%
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Versicherung für die Entlohnung infolge einer Krankheit
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-
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2,45%
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Krankenkassenbeitrag
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-
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9%, jedoch von der Steuer werden nur 7,75% abgezogen, 1,25%muss der Arbeitnehmer alleine bezahlen
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Unfallversicherung
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Von 1,67 bis zu 3,40% gestaffelt je nach dem Unfallrisiko
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-
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Arbeitsfond
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2,45%
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Garantiefond der Arbeitsleistungen
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0,10%
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-
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Insgesamt
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Von 18,47% bis 21,7%
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22,7% davon direkt Belastung des Arbeitnehmers 12,5%
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