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Novelle des Gesetzes über Biokraftstoffe wird gefordert

von Ewa Kamińska 2. November 2009
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Novelle des Gesetzes über Biokraftstoffe wird gefordert
Die polnische Organisation der Industrie und Handel für Kraftstoffprodukte POPiHP hat an die polnischen Abgeordneten einen Brief geschickt, die Arbeiten an der Novelle des Gesetzes über Biokraftstoffe zu beginnen. Es geht um das Gesetz von 25. August 2006 über Biokomponenten und Biokraftstoffe, als auch dazu gehörende Verordnungen. Die Organisation möchte so schnell wie möglich das Diesel B7 und auch in der nächsten Zeit das Benzin E10 auf den polnischen Markt einführen.

In der Stellungnahme der Organisation lesen wir, dass die Einhaltung der Biokomponenten Normen, die im Dokument Narodowy Cel Wskaznikowy- NCW (Nationaler Zielfaktor) bestimmt ist sind, sehr schwer nach der geltenden Gesetzgebung umzusetzen ist. Zusätzlich ist die Nachfrage nach den Biokraftstoffen sehr gering.

„In den letzten Jahren wurde die Kraftstoffbranche in Polen mit sehr großen Aufwänden, die zur Zielerreichung geführt haben“, belastet, in dem die Kraftstoffterminals und das ganze Logistiksystem zum Vermischen von Biokomponenten mit den regulären Kraftstoffen, angepasst wurde. Einige Firmen haben sich entscheiden, auf ihren Tankstellen den Biokraftstoff B100 einzuführen. „Jedoch durch das geringe Kundeninteresse wurde dieser Verkauf durch Anreize, wie Verkaufszuschuss, unterstützt“ –lesen wir in der Stellungnahme der Organisation. Auch die dadurch entstandenen Kosten wurden auf die anderen Kraftstoffe umgelegt. Diese Maßnahme führen leider nicht zum gewünschten Erfolg, sondern behinderte die Möglichkeit aus der Krise rauszukommen. Solche Kosten belasten sowohl Kunden, als auch die ganze Wirtschaft.

Aus diesen Gründen fordert die Organisation eine schnelle Gesetzänderung, die die Bestimmungen der EU Richtlinie 2009/30/WE umsetzen wird. Von der Gesetznovelle können nicht nur die Kraftstoffhersteller sondern auch Landwirte, Biokomponentenhersteller und am Ende Kunden profitieren.

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