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Polen muss Geld an die EU zurückzahlen
von Ewa Kamińska 22.März 2010
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Die gemeinsame Landwirtschaftspolitik der EU hat, zur Unterstützung der Landwirtschaft, EU-Mittel an die Landwirte und Entwicklung der Landwirtschaft gewährt. Jetzt verlangt die EU die Rückzahlungen der EU-Mittel, die nicht entsprechend der EU-Vorschriften, vergeben wurden. Nach Bescheiden der EU-Kommission müssen EU-Mittel durch Bulgarien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Slowakei, Ungarn und Zypern zurückgezahlt werden. Besondere Zahlungskorrekturen wurden für Griechenland, Spanien und Polen von der EU-Kommission vorgenommen. Griechenland muss einen Betrag von 105,5 Mio. € an die EU zurückzahlen, da die Kontrollbestimmungen im Baumwollebereich nicht korrekt ausgeführt wurden und 18,5 Mio. € im Bereich der Landwirtschaft. Spanien soll 47,5 Mio. € für Kontrollmangel beim Obst und Gemüse zurückzahlen. Polen muss an den EU-Haushalt einen Betrag von 92 Mio. € für die Mangel betreffend Branchenhilfen in den Jahren 2006-2007 zurückzahlen. Besonders vorgeworfen wurde Polen falsche Auslegung von EU-Vorschriften, als auch Kontrollmangel der ausgezahlten Beiträgen. Da die Lage des polnischen Haushaltes immer noch instabil ist, muss der Finanzminister Jacek Rostowski zusätzliche Mittel für die Rückzahlungen der EU-Mittel finden. Am 19. März 2010 hat der Premierminister Donald Tusk die Opposition zu einem gemeinsamen Tisch eingeladen, um über die Haushaltslage und Sparmaßnahmen zu sprechen. Die Rolle der öffentlichen Finanzen ist sehr wichtig und „ohne Hilfe von PiS und SLD wird es schwieriger Polen sicher durch die Krise durchzuführen“, sagte der Premierminister im polnischen Parlament Sejm. Ende Februar betrug das Haushaltsdefizit 17 Mrd. PLN (1/3 des Haushaltsdefizits des Jahres 2009). Der Dialog aller Parteien sei von dem Premier Donald Tusk willkommen geheißen. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte eine Veröffentlichungslizenz.
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