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Eine Strafe bei der Polizei mit einer EC-Karte zu bezahlen, bald auch in Polen möglich

von Ewa Kamińska 29. November 2010
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Eine Strafe bei der Polizei mit einer EC-Karte zu bezahlen, bald auch in Polen möglich

Schon vor einiger Zeit hat das Portal transakcjeplatnicze.pl über die mögliche Einführung von EC-Kartenterminals in Polizeiwagen berichtet. Solche Pläne hat schon das Ministerium für Verwaltung und innere Angelegenheiten überlegt und angesprochen. Jetzt kam die Zeit diese Versprechungen in die Tat umzusetzen.

Am Mittwoch den, 24. November dieses Jahres hat das Radio RMF FM berichtet, dass die niederschlesische Polizei ab dem neuen Jahr ein Programm starten und die Terminals als Probe in Ihre Wagen einbauen wird.

Das bedeutet, die Kraftfahrer werden in der Zukunft nicht nur bar die Geldstrafen für Verkehrsdelikte bezahlen können, sondern auch mit einer Geldkarte, EC- oder Kreditkarte werden möglich sein. Diese Regelung werden ausländische Fahrer zu ihren Gunsten spüren können.

Wenn jemand schon auf der Autobahn A4 Richtung Kraków gefahren ist, weiß wie schwer es ist, einen Geldautomat auf dieser Strecke an der Autobahn zu finden. Manchmal müssen die Polizisten mit dem Fahrer einige dutzende Kilometer neben der Autobahn bis in die nächste Stadt fahren, um das Geld von der Bank abheben zu können.

Das kostet Geld und Zeit, nicht nur dem Fahrer sondern auch der Polizei. Nicht jeder Fahrer muss Bargeld bei sich haben, um eventuellen Strafen bezahlen zu können. Die meisten Verkehrsteilnehmer verstoßen doch nicht absichtlich gegen Verkehrsregeln. Manchmal kommt unerwartet statt 120 Km/h die Begrenzung auf 80 Km/h und den Wagen kann man nicht so schnell stoppen.

Diese neue Möglichkeit wird zwar zugunsten des Fahrers eingeführt, jedoch auf einige zusätzlichen Kosten müssen sich die Fahrer vorbereiten.

Nur wenigen zahlen die Strafen bar, noch weniger Strafen werden innerhalb von 7 Tagen bezahlt. Viele werden im Vollstreckungsverfahren geholt. Am Schlimmsten wird es bei den ausländischen Fahrer, die kein Bargeld bei sich führen. Die Polizei wird den ausländischen Fahrer ohne Strafzahlung nicht weiter fahren lassen. Ist kein Bargeld vorhanden, so werden die Strafen mit einer Karte (EC- oder Kreditkarte) vom Verkehrssünder geholt. Mit der Kartenbezahlung wird der betroffene Fahrer nicht nur die Geldstrafe bezahlen müssen, sondern auch die Gebühren für die Kartenzahlungen . alles wird von der Hausbank abhängig sein, ob es sich mit der Karte lohnt, die Strafen zu bezahlen.

Wird das Programm sich lohnen und Erfolge bringen, werden vielleicht in allen Polizeiwagen in Polen solche Terminals eingerichtet.

Bis dahin passt mal auf, man weiß nicht, wann der polnische Polizist einmal mit dem „Trockner“ in der einen Hand und dem Terminal in der anderen anhält und um die Geheimnummer bittet. Egal ob Visa oder Maestro, alles wird angenommen. Solche Karten, die in Deutschland als Kreditkarten gelten, z.B. Visa -Electron werden in Polen mit der Geheimzahl und nicht mit der Unterschrift gelten. Also bitte bei Ihrer Kreditkarte eine Geheimzahl von der Bank holen, die wird bei der Strafbezahlung gebraucht. Es werden keine Unterschriften möglich sein. Eine Überraschung für den, der keine Geheimzahl bei sich hat.

Das neue Jahr wird bestimmt spannend beginnen, besonders im Straßenverkehr.

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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